Sie sehen hier das BNatSchG in der am 1.3.2010 außer Kraft getretenen Fassung. Zur neuen Fassung.
Deutschland

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege

in der bis zum 28.02.2010 geltenden Fassung

aufgehoben durch Gesetz vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542)
Alte Fassung

Abschnitt 1

§ 1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege

§ 2 Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege

§ 3 Biotopverbund

§ 4 Beachtung der Ziele und Grundsätze

§ 5 Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft

§ 6 Aufgaben der Behörden

§ 7 Grundflächen der öffentlichen Hand

§ 8 Vertragliche Vereinbarungen

§ 9 Duldungspflicht

§ 10 Begriffe

§ 11 Vorschriften für die Landesgesetzgebung

Abschnitt 2

§ 12 Umweltbeobachtung

§ 13 Aufgaben der Landschaftsplanung

§ 14 Inhalte der Landschaftsplanung

§ 15 Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne

§ 16 Landschaftspläne

§ 17 Zusammenwirken der Länder bei der Planung

Abschnitt 3

§ 18 Eingriffe in Natur und Landschaft

§ 19 Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen

§ 20 Verfahren

§ 21 Verhältnis zum Baurecht

§ 21a Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen

Abschnitt 4

§ 22 Erklärung zum Schutzgebiet

§ 23 Naturschutzgebiete

§ 24 Nationalparke

§ 25 Biosphärenreservate

§ 26 Landschaftsschutzgebiete

§ 27 Naturparke

§ 28 Naturdenkmale

§ 29 Geschützte Landschaftsbestandteile

§ 30 Gesetzlich geschützte Biotope

§ 31 Schutz von Gewässern und Uferzonen

§ 32 Europäisches Netz "Natura 2000"

§ 33 Schutzgebiete

§ 34 Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten, Ausnahmen

§ 34a Gentechnisch veränderte Organismen

§ 35 Pläne

§ 36 (weggefallen)

§ 37 Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften

§ 38 Geschützte Meeresflächen in der ausschließlichen Wirtschaftszone und auf dem Festlandsockel

Abschnitt 5

§ 39 Aufgaben des Artenschutzes

§ 40 Allgemeine Vorschriften für den Arten- und Biotopschutz

§ 41 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen

§ 42 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten

§ 43 Ausnahmen

§ 44 Zuständigkeiten

§ 45 Mitwirkung der Zollbehörden

§ 46 Verfahren bei der Ein- und Ausfuhr

§ 47 Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollstellen

§ 48 Kosten

§ 49 Nachweispflicht, Einziehung

§ 50 Auskunfts- und Zutrittsrecht

§ 51 Zoos

§ 52 Ermächtigungen

§ 53 Vogelschutz an Energiefreileitungen

§ 54 Weitere Ländervorschriften

§ 55 Allgemeine Verwaltungsvorschriften

Abschnitt 6

§ 56 Betreten der Flur

§ 57 Bereitstellen von Grundstücken

Abschnitt 7

§ 58 Vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit anerkannte Vereine

§ 59 Anerkennung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

§ 60 Von den Ländern anerkannte Vereine

§ 61 Rechtsbehelfe von Vereinen

Abschnitt 8

§ 62 Befreiungen

§ 63 Funktionssicherung

§ 64 Durchführung gemeinschaftsrechtlicher oder internationaler Vorschriften

Abschnitt 9

§ 65 Bußgeldvorschriften

§ 66 Strafvorschriften

§ 67 Einziehung

§ 68 Befugnisse der Zollbehörden

Abschnitt 10

§ 69 Übergangsvorschrift

§ 70 Fortgelten bisherigen Rechts

§ 71 Anpassung des Landesrechts

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