Bundesnaturschutzgesetz a.F.
Abschnitt 4 - Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (§§ 22 - 38) |
(1) Die Länder bestimmen, dass Teile von Natur und Landschaft zum
1. | Naturschutzgebiet, Nationalpark, Biosphärenreservat, Landschaftsschutzgebiet, Naturpark oder | |
2. | Naturdenkmal oder geschützten Landschaftsbestandteil |
erklärt werden können.
(2) 1Die Erklärung bestimmt den Schutzgegenstand, den Schutzzweck, die zur Erreichung des Schutzzwecks notwendigen Gebote und Verbote und, soweit erforderlich, die Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen oder enthält die erforderlichen Ermächtigungen hierzu. 2Schutzgebiete im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 können in Zonen mit einem dem jeweiligen Schutzzweck entsprechenden abgestuften Schutz gegliedert werden; hierbei kann auch die für den Schutz notwendige Umgebung einbezogen werden.
(3) Die Länder erlassen insbesondere Vorschriften über
(4) 1Die Länder können für Biosphärenreservate und Naturparke abweichende Vorschriften treffen. 2Die Erklärung zum Nationalpark ergeht im Benehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Hinweis der Redaktion:§ 22 Abs. 4 Satz 2 ist gemäß § 11 unmittelbar anwendbar.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben vom 09.12.2006
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
17.12.2006 | Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben | 09.12.2006 |
schutzgebiete § 27Naturparke § 28Naturdenkmale § 29Geschützte Landschafts-
bestandteile § 30Gesetzlich geschützte Biotope § 31Schutz von Gewässern und Uferzonen § 32Europäisches Netz "Natura 2000" § 33Schutzgebiete § 34Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten, Ausnahmen § 34aGentechnisch veränderte Organismen § 35Pläne § 36(weggefallen) § 37Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften § 38Geschützte Meeresflächen in der ausschließlichen Wirtschaftszone und auf dem Festlandsockel
Rechtsprechung zu § 22 BNatSchG a.F.
86 Entscheidungen zu § 22 BNatSchG a.F. in unserer Datenbank:
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- BVerwG, 29.01.2007 - 7 B 68.06
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- VG Regensburg, 19.01.2009 - RO 8 K 08.612
Gericht gibt Klägern zum Höllbachtal teilweise Recht
- BVerfG, 06.12.1995 - 2 BvL 47/93
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- BVerwG, 22.01.1998 - 6 B 19.97
Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit der Frage, ...
- BVerwG, 08.05.2008 - 4 B 28.08
Beeinträchtigung des Landschaftsbildes als öffentlicher Belang bei ...
- OVG Sachsen, 25.07.2007 - 1 BS 309/07
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- BVerwG, 11.11.2009 - 4 B 57.09
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