Bundesnaturschutzgesetz a.F.
| Abschnitt 4 - Schutz, Pflege und Entwicklung bestimmter Teile von Natur und Landschaft (§§ 22 - 38) |
(1) 1Geschützte Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz
erforderlich ist. 2Der Schutz kann sich in bestimmten Gebieten auf den gesamten Bestand an Alleen, einseitigen Baumreihen, Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken.
(2) 1Die Beseitigung des geschützten Landschaftsbestandteils sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Landschaftsbestandteils führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten. 2Ausnahmen von diesem Verbot sind nur zulässig, wenn sie aus zwingenden Gründen der Verkehrssicherheit durchgeführt werden und keine anderen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit erfolgreich durchgeführt werden konnten. 3Die Länder können für den Fall der Bestandsminderung die Verpflichtung zu angemessenen und zumutbaren Ersatzpflanzungen festlegen.
schutzgebiete § 27Naturparke § 28Naturdenkmale § 29Geschützte Landschafts-
bestandteile § 30Gesetzlich geschützte Biotope § 31Schutz von Gewässern und Uferzonen § 32Europäisches Netz "Natura 2000" § 33Schutzgebiete § 34Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten, Ausnahmen § 34aGentechnisch veränderte Organismen § 35Pläne § 36(weggefallen) § 37Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften § 38Geschützte Meeresflächen in der ausschließlichen Wirtschaftszone und auf dem Festlandsockel
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Rechtsprechung zu § 29 BNatSchG a.F.
393 Entscheidungen zu § 29 BNatSchG a.F. in unserer Datenbank:
- VGH Bayern, 30.04.2008 - 8 BV 07.1374
Luftverkehrsrecht; Segelfluggelände; naturschutzrechtliche Vereinsklage; ...
- OVG Saarland, 25.06.2009 - 2 C 284/09
Normenkontrolle - Anforderungen an den Erlass einer gemeindlichen Satzung - ...
- OVG Brandenburg, 28.06.2001 - 4 A 115/99
Anfechtung der Zulassung eines fakultativen Rahmenbetriebsplans durch einen ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 12.06.2002 - 7 C 2.02
Anerkannter Naturschutzverband; Beteiligungsrecht; Rahmenbetriebsplan; ...
- BVerwG, 12.06.2002 - 7 C 3.02
Keine Umweltverträglichkeitsprüfung bei bereits in der DDR begonnenen ...
- BVerwG, 12.06.2002 - 7 C 2.02
- VGH Bayern, 07.08.2001 - 8 A 01.40004
Möglichkeit einer Verwirkung des Klagerechts anerkannter Naturschutzverbände ...
- BVerwG, 14.08.1995 - 4 NB 43.94
Naturschutzverein - Anerkannter Naturschutzverband - Nachteil - ...
- BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88
Einseitige Erledigungserklärung - Befugnis eines zu beteiligenden ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Baden-Württemberg, 15.01.1988 - 5 S 855/87
Mitwirkungsrecht und Klagerecht der anerkannten Naturschutzverbände
- VG Sigmaringen, 21.01.1987 - 5 K 2047/85
- VGH Baden-Württemberg, 15.01.1988 - 5 S 855/87