Bundesnaturschutzgesetz a.F.
| Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 11) |
(1) Die Durchführung dieses Gesetzes und der im Rahmen und auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften obliegt den für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden, soweit in anderen Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist.
(2) 1Behörden des Bundes haben im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu unterstützen. 2Sie haben die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden bereits bei der Vorbereitung aller öffentlichen Planungen und Maßnahmen, die die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege berühren können, zu unterrichten und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
(3) 1Die Länder erlassen entsprechende Rechtsvorschriften. 2Sie regeln die Beteiligung anderer Behörden bei Planungen und Maßnahmen der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden. 3Darüber hinaus erlassen die Länder Vorschriften, nach denen Erziehungs-, Bildungs- und Informationsträger auf allen Ebenen über die Bedeutung von Natur und Landschaft sowie über die Aufgaben des Naturschutzes informieren, das Verantwortungsbewusstsein für ein pflegliches Verhalten gegenüber Natur und Landschaft wecken und für einen verantwortungsvollen Umgang mit den Naturgütern werben.
Hinweis der Redaktion:§ 6 Abs. 2 ist gemäß § 11 unmittelbar anwendbar.
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Rechtsprechung zu § 6 BNatSchG a.F.
31 Entscheidungen zu § 6 BNatSchG a.F. in unserer Datenbank:
- VGH Hessen, 25.01.1988 - 3 N 13/83
- VGH Baden-Württemberg, 05.12.1991 - 5 S 976/91
Nichtigkeit eines Bebauungsplans wegen Abwägungsdefizits (Nichtbeachtung der ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2005 - 8 A 262/05
Natur- und Landschaftsschutz gilt auch an Bahngleisen
- BVerwG, 14.08.1995 - 4 NB 43.94
Naturschutzverein - Anerkannter Naturschutzverband - Nachteil - ...
- OVG Rheinland-Pfalz, 27.08.1993 - 10 C 12502/92
Naturschutz; Landschaftspflege; Landespflegerische Planungsbeiträge; ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.1993 - 10 C 12502/92
Naturschutz; Landschaftspflege; Landespflegerische Planungsbeiträge; ...
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.1993 - 10 C 12502/92
- BVerwG, 16.06.1988 - 4 B 102.88
Voraussetzungen für die Planung und Festsetzung von Landschaftsschutzgebieten
- OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2008 - 2 M 195/08
Beteiligung eines nach Landesrecht anerkannten Naturschutzverbands bei ...
- VGH Baden-Württemberg, 24.05.2006 - 8 S 1367/05
Neuüberplanung eines bisherigen Frei- und Seebades mit einem Bebauungsplan ...
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.11.1994 - 1 C 11868/94