Bundesnaturschutzgesetz a.F.
Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 11) |
(1) Bei Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist die besondere Bedeutung einer natur- und landschaftsverträglichen Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft für die Erhaltung der Kultur- und Erholungslandschaft zu berücksichtigen.
(2) Die Länder erlassen Vorschriften über den Ausgleich von Nutzungsbeschränkungen in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft.
(3) Die Länder setzen eine regionale Mindestdichte von zur Vernetzung von Biotopen erforderlichen linearen und punktförmigen Elementen (Saumstrukturen, insbesondere Hecken und Feldraine sowie Trittsteinbiotope) fest und ergreifen geeignete Maßnahmen (planungsrechtliche Vorgaben, langfristige Vereinbarungen, Förderprogramme oder andere Maßnahmen), falls diese Mindestdichte unterschritten ist und solche Elemente neu einzurichten sind.
(4) Die Landwirtschaft hat neben den Anforderungen, die sich aus den für die Landwirtschaft geltenden Vorschriften und § 17 Abs. 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes ergeben, insbesondere die folgenden Grundsätze der guten fachlichen Praxis zu beachten:
(5) 1Bei der forstlichen Nutzung des Waldes ist das Ziel zu verfolgen, naturnahe Wälder aufzubauen und diese ohne Kahlschläge nachhaltig zu bewirtschaften. 2Ein hinreichender Anteil standortheimischer Forstpflanzen ist einzuhalten.
(6) 1Bei der fischereiwirtschaftlichen Nutzung der oberirdischen Gewässer sind diese einschließlich ihrer Uferzonen als Lebensstätten und Lebensräume für heimische Tier- und Pflanzenarten zu erhalten und zu fördern. 2Der Besatz dieser Gewässer mit nicht heimischen Tierarten ist grundsätzlich zu unterlassen. 3Bei Fischzuchten und Teichwirtschaften der Binnenfischerei sind Beeinträchtigungen der heimischen Tier- und Pflanzenarten auf das zur Erzielung eines nachhaltigen Ertrages erforderliche Maß zu beschränken.
Rechtsprechung zu § 5 BNatSchG a.F.
23 Entscheidungen zu § 5 BNatSchG a.F. in unserer Datenbank:
- VG Regensburg, 25.02.2008 - RN 8 K 07.1579
Art. 62 Abs. 2 BayWG 2008 (= Art. 62 Abs. 1 BayWG a.F.) kann taugliche ...
- VG Darmstadt, 19.09.2007 - 8 E 1639/05
Zulässigkeit von Windkraftanlagen im Landschaftsschutzgebiet - hier verneint
- VG Neustadt, 24.03.2009 - 1 L 136/09
Netz über Fischteichanlage muss beseitigt werden
- VG Regensburg, 13.10.2008 - RN 8 K 08.535
Maisanbauverbot an der Donau
- OVG Saarland, 28.11.2003 - 3 N 2/02
- OVG Niedersachsen, 08.07.2004 - 8 KN 43/02
Verbot fischereilicher Nutzung in einem Naturschutzgebiet zum Schutz von Vögeln; ...
- BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03
Geschäftsgeheimnisse
- BVerfG, 27.03.2006 - 1 BvR 347/98
Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit
- BVerwG, 14.08.1995 - 4 NB 43.94
Naturschutzverein - Anerkannter Naturschutzverband - Nachteil - ...
- OVG Niedersachsen, 30.10.2009 - 4 ME 346/08
Rechtmäßigkeit einer Verordnung zur einstweiligen Sicherstellung nach § 32 ...