Sie sehen hier die ZPO in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung (vor Inkrafttreten der ZPO-Reform).
Zur aktuellen Fassung von § 10 ZPO.
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Zivilprozeßordnung
1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 252) |
1. Abschnitt - Gerichte (§§ 1 - 49) |
1. Titel - Sachliche Zuständigkeit der Gerichte und Wertvorschriften (§§ 1 - 11) |
Alte Fassung
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Zivilprozeßordnung (https://dejure.org/gesetze/0ZPO010102/__paste_norm__.html)
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Rechtsprechung zu § 10 ZPO a.F.
Entscheidung zu § 10 ZPO a.F. in unserer Datenbank:
- OLG Karlsruhe, 09.05.2011 - 9 AR 13/11
Verweisung: Nachträgliche sachliche Unzuständigkeit des Amtsgerichts bei ...