Abgabenordnung
Sechster Teil - Vollstreckung (§§ 249 - 346) |
Dritter Abschnitt - Vollstreckung wegen anderer Leistungen als Geldforderungen (§§ 328 - 336) |
1. Unterabschnitt - Vollstreckung wegen Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen (§§ 328 - 335) |
(1) 1Die Zwangsmittel müssen schriftlich angedroht werden. 2Wenn zu besorgen ist, dass dadurch der Vollzug des durchzusetzenden Verwaltungsakts vereitelt wird, genügt es, die Zwangsmittel mündlich oder auf andere nach der Lage gebotene Weise anzudrohen. 3Zur Erfüllung der Verpflichtung ist eine angemessene Frist zu bestimmen.
(2) 1Die Androhung kann mit dem Verwaltungsakt verbunden werden, durch den die Handlung, Duldung oder Unterlassung aufgegeben wird. 2Sie muss sich auf ein bestimmtes Zwangsmittel beziehen und für jede einzelne Verpflichtung getrennt ergehen. 3Zwangsgeld ist in bestimmter Höhe anzudrohen.
(3) 1Eine neue Androhung wegen derselben Verpflichtung ist erst dann zulässig, wenn das zunächst angedrohte Zwangsmittel erfolglos ist. 2Wird vom Pflichtigen ein Dulden oder Unterlassen gefordert, so kann das Zwangsmittel für jeden Fall der Zuwiderhandlung angedroht werden.
(4) Soll die Handlung durch Ersatzvornahme ausgeführt werden, so ist in der Androhung der Kostenbetrag vorläufig zu veranschlagen.
Rechtsprechung zu § 332 AO
106 Entscheidungen zu § 332 AO in unserer Datenbank:
- VG Karlsruhe, 10.10.2022 - 3 K 3722/21
Androhung für jeden Fall der Zuwiderhandlung; Befriedetes Besitztum; ...
- BFH, 29.05.2019 - VII B 10/19
Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Zwangsgeldandrohung bei Bestandskraft der ...
Zum selben Verfahren:
- FG Berlin-Brandenburg, 11.12.2018 - 7 V 7186/18
Aufhebung der Vollziehung von Zwangsgeldandrohungen - Rechtsschutzbedürfnis - ...
- FG Berlin-Brandenburg, 11.12.2018 - 7 V 7186/18
- FG Hessen, 08.08.2011 - 8 V 1281/11
Ermessensausübung bei der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes
- VG Cottbus, 04.05.2017 - 6 K 531/11
Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen
- FG Rheinland-Pfalz, 29.07.2011 - 1 V 1151/11
Androhung von Verzögerungsgeld kein Verwaltungsakt - Unterschied zwischen ...
- FG Sachsen-Anhalt, 15.10.2010 - 3 V 1296/10
Aussetzung der Vollziehung: keine mehrmalige Festsetzung eines Verzögerungsgeldes ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 16.06.2011 - IV B 120/10
AdV: Festsetzung von Verzögerungsgeld im Rahmen einer Außenprüfung - Zulässigkeit ...
- BFH, 16.06.2011 - IV B 120/10
- VG Hannover, 07.03.2017 - 10 B 3761/16
Glücksspielrecht: Untersagung der terrestrischen Vermittlung von Live- und ...
- FG Hessen, 07.08.2012 - 4 V 3084/11
Anfragen im Rahmen einer Prüfungsanordnung keine vollziehbaren Verwaltungsakte - ...
Querverweise
Auf § 332 AO verweisen folgende Vorschriften:
- Abgabenordnung (AO)
- Vollstreckung
- Vollstreckung wegen Geldforderungen
- Vollstreckung in das bewegliche Vermögen
- III. Vollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte
- § 315 (Wirkung der Einziehungsverfügung)