Aktiengesetz

   Erstes Buch - Aktiengesellschaft (§§ 1 - 277)   
   Fünfter Teil - Rechnungslegung. Gewinnverwendung (§§ 150 - 178)   
   Zweiter Abschnitt - Prüfung des Jahresabschlusses (§§ 162 - 171)   
   Erster Unterabschnitt - Prüfung durch Abschlußprüfer (§§ 162 - 169)   
Gliederung
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Textdarstellung

  

§§ 163 bis 169

(weggefallen)

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie vom 12.12.2019 (BGBl. I S. 2637), in Kraft getreten am 01.01.2020 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
01.01.2020Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie12.12.2019BGBl. I S. 2637
§ 163- § 169 (weggefallen)
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