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Bundesverfassungsgerichtsgesetz
| III. Teil - Besondere Verfahrensvorschriften (§§ 36 - 96d) |
| 9. Abschnitt - Verfahren in den Fällen des § 13 Nr. 10 (§§ 73 - 75) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Bundesverfassungsgerichtsgesetz (https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/__paste_norm__.html)
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Bestimmt das Landesrecht nicht, welchen Inhalt und welche Wirkung die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts haben kann, so gilt § 72 Abs. 2 entsprechend.
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Rechtsprechung zu § 74 BVerfGG
3 Entscheidungen zu § 74 BVerfGG in unserer Datenbank:
- BGH, 20.05.1954 - GSZ 6/53
Bindung an Urteile des Bundesverfassungsgerichts
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.1973 - 2 A 116/72
- BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52
7,5%-Sperrklausel