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Bewertungsfaktoren | Bezugseinheit | in EUR |
Grundbetrag | pro Ar | 2,52 |
Ertragsmesszahl | pro Ertragsmesszahl (Produkt aus Acker-/Grünlandzahl
und Ar) | 0,041 |
Zuschläge für | Bezugseinheit | in EUR |
Verstärkte Tierhaltung | je Vieheinheit über einem Besatz von 2,0 Vieheinheiten je
Hektar selbst bewirtschafteter Fläche der landwirtschaft- lichen Nutzung | 79,00 |
Fassung aufgrund der Verordnung zur Neufassung der Anlagen 27 bis 33 des Bewertungsgesetzes vom 29.06.2021
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
09.07.2021 | Verordnung zur Neufassung der Anlagen 27 bis 33 des Bewertungsgesetzes | 29.06.2021 | |
03.12.2019 | Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz) | 26.11.2019 |