Bundesverfassungsgerichtsgesetz
| II. Teil - Allgemeine Verfahrensvorschriften (§§ 17 - 35c) |
(1) 1Das Bundesverfassungsgericht entscheidet in geheimer Beratung nach seiner freien, aus dem Inhalt der Verhandlung und dem Ergebnis der Beweisaufnahme geschöpften Überzeugung. 2Die Entscheidung ist schriftlich abzufassen, zu begründen und von den Richtern, die bei ihr mitgewirkt haben, zu unterzeichnen. 3Sie ist sodann, wenn eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat, unter Mitteilung der wesentlichen Entscheidungsgründe öffentlich zu verkünden. 4Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung kann in der mündlichen Verhandlung bekanntgegeben oder nach Abschluß der Beratungen festgelegt werden; in diesem Fall ist er den Beteiligten unverzüglich mitzuteilen. 5Zwischen dem Abschluß der mündlichen Verhandlung und der Verkündung der Entscheidung sollen nicht mehr als drei Monate liegen. 6Der Termin kann durch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts verlegt werden.
(2) 1Ein Richter kann seine in der Beratung vertretene abweichende Meinung zu der Entscheidung oder zu deren Begründung in einem Sondervotum niederlegen; das Sondervotum ist der Entscheidung anzuschließen. 2Die Senate können in ihren Entscheidungen das Stimmenverhältnis mitteilen. 3Das Nähere regelt die Geschäftsordnung.
(3) Alle Entscheidungen sind den Beteiligten bekanntzugeben.
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 30 BVerfGG
31 Entscheidungen zu § 30 BVerfGG in unserer Datenbank:
- VG Karlsruhe, 15.03.2022 - 19 K 1107/21
Akteneinsicht in Entscheidungsentwürfe und Voten des Bundesverfassungsgerichts ...
- VG Göttingen, 23.01.2017 - 3 B 90/17
Organisationsverschulden; Rechtsbehelfsbelehrung
- SG Berlin, 26.04.2004 - S 18 RA 7460/01
Stasi-Mitarbeiter - Rentenkürzung verfassungswidrig
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2017 - 15 A 530/16
Amtliche Information Votum Beschlussabteilung Bundeskartellamt Vertraulichkeit ...
- VG Gera, 19.04.2021 - 2 K 241/21
Libyen: Dublin: kein Abschiebungsverbot wegen Verlust der Unterkunft nach ...
- VG Gera, 24.03.2021 - 2 K 147/21
Libyen: Dublin Italien: keine systemischen Mängel für Mutter mit jugendlichen ...
- VG Gera, 21.11.2019 - 4 K 1441/19
Nigeria: Dublin: keine Notwendigkeit einer individuellen Zusicherung aus Italien
- SG Stuttgart, 23.12.2009 - S 6 SB 2031/09
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Anfall einer ...
- BVerfG, 03.12.1975 - 2 BvL 7/74
Besetzung der Richterbank
- FG Düsseldorf, 23.08.2007 - 14 K 5328/05
Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Kindergeldfestsetzung; Voraussetzungen für ...
Bekanntmachungen im Bundesgesetzblatt mit Bezug auf § 30 BVerfGG
| 09.02.1971 | Bekanntmachung der Verfahrensordnung für die Abgabe von Sondervoten gemäß § 30 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht | BGBl. I S. 99 |