Depotgesetz

   5. Abschnitt - Schlußbestimmungen (§§ 41 - 43)   
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Textdarstellung

  

§ 41

(weggefallen)

Aufgehoben durch das Gesetz zur Neuregelung des Kaufmanns- und Firmenrechts und zur Änderung anderer handels- und gesellschaftsrechtlicher Vorschriften (Handelsrechtsreformgesetz - HRefG) vom 22.06.1998 (BGBl. I Nr. 1474) mit Wirkung vom 01.07.1998.

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
01.07.1998Gesetz zur Neuregelung des Kaufmanns- und Firmenrechts und zur Änderung anderer handels- und gesellschaftsrechtlicher Vorschriften (Handelsrechtsreformgesetz - HRefG)22.06.1998BGBl. I Nr. 1474
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