EG-Vertrag
| 4. Teil - Die Assoziierung der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete (Art. 182 - 188) |
(1) Zölle bei der Einfuhr von Waren aus den Ländern und Hoheitsgebieten in die Mitgliedstaaten sind verboten; dies geschieht nach Maßgabe des in diesem Vertrag vorgesehenen Verbots von Zöllen zwischen den Mitgliedstaaten.
(2) In jedem Land und Hoheitsgebiet sind Zölle bei der Einfuhr von Waren aus den Mitgliedstaaten und den anderen Ländern und Hoheitsgebieten nach Maßgabe des Artikels 25 verboten.
(3) Die Länder und Hoheitsgebiete können jedoch Zölle erheben, die den Erfordernissen ihrer Entwicklung und Industrialisierung entsprechen oder als Finanzzölle der Finanzierung ihres Haushalts dienen.
Die in Unterabsatz 1 genannten Zölle dürfen nicht höher sein als diejenigen, die für die Einfuhr von Waren aus dem Mitgliedstaat gelten, mit dem das entsprechende Land oder Hoheitsgebiet besondere Beziehungen unterhält.
(4) Absatz 2 gilt nicht für die Länder und Hoheitsgebiete, die aufgrund besonderer internationaler Verpflichtungen bereits einen nichtdiskriminierenden Zolltarif anwenden.
(5) Die Festlegung oder Änderung der Zollsätze für Waren, die in die Länder und Hoheitsgebiete eingeführt werden, darf weder rechtlich noch tatsächlich zu einer mittelbaren oder unmittelbaren Diskriminierung zwischen den Einfuhren aus den einzelnen Mitgliedstaaten führen.
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Rechtsprechung zu Art. 184 EG
27 Entscheidungen zu Art. 184 EG in unserer Datenbank:
- BGH, 25.09.1964 - VI ZR 140/63
Schadensersatz wegen Verletzung einer auf Unterlassung gerichteten ...
- BGH, 24.06.1964 - V ZR 162/61
Gemeinrechtliche Servitut
- RG, 21.06.1917 - IV 128/17
Pflicht zur Unterstützung bei den Kosten einer Heizungsanlage durch einen ...
- EuGH, 31.10.2019 - C-391/17
Kommission/ Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - ...
- RG, 04.03.1922 - V 243/21
Weidegerechtigkeit
- RG, 22.10.1913 - V 220/13
Haftung für Rechtsmangel
- EuGH, 22.06.2000 - C-147/96
Niederlande / Kommission - "Nichtigkeitsklage - Weigerung der Kommission, ein ...
- RG, 07.10.1915 - IV 60/15
Lehnsabfindung.; Dinglichkeit.
- Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1999 - C-17/98
Emesa Sugar
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 08.02.2000 - C-17/98
Emesa Sugar - Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete - Beschluß ...
- EuGH, 08.02.2000 - C-17/98
Querverweise
Auf Art. 184 EG verweisen folgende Vorschriften:
- EG-Vertrag (EG)
- Die Assoziierung der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete
- Die Organe der Gemeinschaft
- Vorschriften über die Organe
- Die Organe
- Der Gerichtshof
- Art. 241 (ex-Art. 184)