EG-Vertrag
| 4. Teil - Die Assoziierung der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete (Art. 182 - 188) |
Mit der Assoziierung werden folgende Zwecke verfolgt:
| 1. | Die Mitgliedstaaten wenden auf ihren Handelsverkehr mit den Ländern und Hoheitsgebieten das System an, das sie aufgrund dieses Vertrags untereinander anwenden. | |
| 2. | Jedes Land oder Hoheitsgebiet wendet auf seinen Handelsverkehr mit den Mitgliedstaaten und den anderen Ländern und Hoheitsgebieten das System an, das es auf den europäischen Staat anwendet, mit dem es besondere Beziehungen unterhält. | |
| 3. | Die Mitgliedstaaten beteiligen sich an den Investitionen, welche die fortschreitende Entwicklung dieser Länder und Hoheitsgebiete erfordert. | |
| 4. | Bei Ausschreibungen und Lieferungen für Investitionen, die von der Gemeinschaft finanziert werden, steht die Beteiligung zu gleichen Bedingungen allen natürlichen und juristischen Personen offen, welche die Staatsangehörigkeit der Mitgliedstaaten oder der Länder oder Hoheitsgebiete besitzen. | |
| 5. | Soweit aufgrund des Artikels 187 nicht Sonderregelungen getroffen werden, gelten zwischen den Mitgliedstaaten und den Ländern und Hoheitsgebieten für das Niederlassungsrecht ihrer Staatsangehörigen und Gesellschaften die Bestimmungen und Verfahrensregeln des Kapitels Niederlassungsfreiheit, und zwar unter Ausschluß jeder Diskriminierung. |
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Rechtsprechung zu Art. 183 EG
20 Entscheidungen zu Art. 183 EG in unserer Datenbank:
- EuGH, 21.09.1999 - C-106/97
DADI und Douane-Agenten - "Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete ...
- EuGH, 08.02.2000 - C-17/98
Emesa Sugar - Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete - Beschluß ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1999 - C-17/98
Emesa Sugar
- Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1999 - C-17/98
- EuGH, 22.06.2000 - C-147/96
Niederlande / Kommission - "Nichtigkeitsklage - Weigerung der Kommission, ein ...
- Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2014 - C-24/12
X und TBG - Art. 63 AEUV - Räumlicher Anwendungsbereich der ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 05.06.2014 - C-24/12
X und TBG - Freier Kapitalverkehr - Beschränkungen - Ausschüttung von Dividenden ...
- EuGH, 05.06.2014 - C-24/12
- EuGH, 10.04.2003 - C-142/00
Kommission / Nederlandse Antillen - Rechtsmittel - Assoziierungsregelung für die ...
Zum selben Verfahren:
- EuG, 10.02.2000 - T-32/98
Regierung der Niederländischen Antillen gegen Kommission der Europäischen ...
- EuG, 10.02.2000 - T-32/98
- Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2005 - C-26/00
Niederlande / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2005 - C-40/03
Rica Foods / Kommission
Querverweise
Auf Art. 183 EG verweisen folgende Vorschriften:
- EG-Vertrag (EG)
- Die Assoziierung der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete
- Art. 188 (ex-Art. 136a)
- Die Organe der Gemeinschaft
- Vorschriften über die Organe
- Die Organe
- Der Gerichtshof
- Art. 240 (ex-Art. 183)