Einführungsgesetz GVG
5. Abschnitt - Insolvenzstatistik (§ 39) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Einführungsgesetz GVG (https://dejure.org/gesetze/EGGVG/__paste_norm__.html)
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(weggefallen)
Aufgehoben durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen vom 07.12.2011
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2013 | Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen | 07.12.2011 | |
22.12.1999 | Zweites Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz | 15.12.1999 |
Rechtsprechung zu § 39 EGGVG
Entscheidung zu § 39 EGGVG in unserer Datenbank:
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 39 EGGVG:
- Insolvenzordnung (InsO)
- Allgemeine Vorschriften
- §§ 1 ff. (Ziele des Insolvenzverfahrens)