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Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch
| 26. Abschnitt - Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts (Art. 63) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch (https://dejure.org/gesetze/EGHGB/__paste_norm__.html)
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Der Zehnte Abschnitt des Fünften Buchs und § 905 des Handelsgesetzbuchs sind auf Versicherungsverhältnisse, die bis zum Inkrafttreten des Versicherungsvertragsgesetzes vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2631) am 1. Januar 2008 entstanden sind, bis zum 31. Dezember 2008 anzuwenden.
Vorschrift angefügt durch das Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts vom 23.11.2007
Änderungsübersicht
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2008 | Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts | 23.11.2007 |
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