Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000
Zu § 13 des Gesetzes (§§ 51 - 52) |
(1) 1Behörden und andere öffentliche Stellen im Sinne von § 6 Absatz 1 bis 1e der Abgabenordnung sind als mitteilungspflichtige Stellen verpflichtet, der für die Besteuerung des Zahlungsempfängers nach dem Einkommen zuständigen Finanzbehörde eine Mitteilung zu übermitteln, wenn von dieser einer als Land- und Forstwirt tätigen natürlichen Person, Personenvereinigung oder juristischen Person Beihilfen aus öffentlichen Mitteln der Europäischen Union, des Bundes oder eines Landes gewährt werden. 2Von der Mitteilungspflicht ausgenommen sind Förderkredite, Gewährleistungen, Bürgschaften, Garantien und Beteiligungen.
(2) 1Zur Sicherstellung der gesetzmäßigen und gleichmäßigen Besteuerung der Beihilfen sind neben den nach § 93c Absatz 1 der Abgabenordnung erforderlichen Angaben folgende Angaben mitzuteilen:
2Die in § 93c Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c und d der Abgabenordnung genannten Daten sind mit der Maßgabe zu übermitteln, dass der Zahlungsempfänger als Steuerpflichtiger gilt. 3Als Zahlungsempfänger ist stets der ursprüngliche Gläubiger der Forderung mitzuteilen, auch wenn die Forderung abgetreten, verpfändet oder gepfändet ist.
Fassung aufgrund der Fünften Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 25.06.2020
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
30.06.2020 | Fünfte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen | 25.06.2020 |
Rechtsprechung zu § 52 EStDV
14 Entscheidungen zu § 52 EStDV in unserer Datenbank:
- BFH, 26.10.1989 - IV R 99/88
Bei Gewinnermittlung nach § 13a EStG sind erhöhte Absetzungen nach § 7b EStG vor ...
- BFH, 26.10.1989 - IV R 100/88
Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer
- BFH, 31.05.1954 - IV 476/53 U
Erhaltene Schadensersatzleistungen im forstwirtschaftlichen Bereich als ...
- BFH, 30.07.1981 - IV R 37/78
Zur Anwendung des § 7b EStG auf teilweise landwirtschaftlich genutzte Gebäude mit ...
- FG München, 07.06.1988 - VII 174/86
- BFH, 15.03.1990 - IV R 30/88
Erhöhte Absetzungen nach § 7b EStG kann auch der Pächter für Herstellungskosten ...
- BFH, 17.12.2002 - IX R 11/99
Selbstgenutzte Wohnung; Nutzungswertbesteuerung; sog. große Übergangsregelung
- BFH, 31.05.1954 - IV 476/53
- BFH, 31.05.1954 - IV 478/53 U
Erhaltene Schadensersatzleistungen im forstwirtschaftlichen Bereich als ...
- BFH, 07.06.1984 - IV R 276/83
Erhöhte Absetzungen - Zulässigkeit von erhöhten Absetzungen - Gewinn aus Land- ...
Querverweise
Auf § 52 EStDV verweisen folgende Vorschriften:
- Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000 (EStDV)
- Schlussvorschriften
- § 84 (Anwendungsvorschriften)