(1) Alle der Union nicht in den Verträgen übertragenen Zuständigkeiten verbleiben gemäß Artikel 5 bei den Mitgliedstaaten.
(2) Die Union achtet die Gleichheit der Mitgliedstaaten vor den Verträgen und ihre jeweilige nationale Identität, die in ihren grundlegenden politischen und verfassungsmäßigen Strukturen einschließlich der regionalen und lokalen Selbstverwaltung zum Ausdruck kommt. Sie achtet die grundlegenden Funktionen des Staates, insbesondere die Wahrung der territorialen Unversehrtheit, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der nationalen Sicherheit. Insbesondere die nationale Sicherheit fällt weiterhin in die alleinige Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten.
(3) Nach dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit achten und unterstützen sich die Union und die Mitgliedstaaten gegenseitig bei der Erfüllung der Aufgaben, die sich aus den Verträgen ergeben.
Die Mitgliedstaaten ergreifen alle geeigneten Maßnahmen allgemeiner oder besonderer Art zur Erfüllung der Verpflichtungen, die sich aus den Verträgen oder den Handlungen der Organe der Union ergeben.
Die Mitgliedstaaten unterstützen die Union bei der Erfüllung ihrer Aufgabe und unterlassen alle Maßnahmen, die die Verwirklichung der Ziele der Union gefährden könnten.
Rechtsprechung zu Art. 4 EU
152 Entscheidungen zu Art. 4 EU in unserer Datenbank:
- BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08
Lissabon
- VG Würzburg, 29.01.2019 - W 10 S 19.50031
Abgelehnter Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die ...
- VG Würzburg, 28.12.2018 - W 10 S 18.50530
Abschiebung einer Hochschwangeren nach Italien steht mangels entsprechender ...
- VG Würzburg, 13.12.2018 - W 10 K 18.50490
Unzulässiger Asylantrag nach erfolgtem Erstantrag in Österreich
- OLG Düsseldorf, 26.04.2018 - 5 Kart 2/16
- VG Würzburg, 07.12.2018 - W 10 S 18.50560
Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen in ...
- VG Würzburg, 03.12.2018 - W 10 S 18.50528
Zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis bei Überstellung einer schwangeren Frau ...
- EuGH, 03.12.2014 - C-313/14
ASPROD
- EuGH, 13.10.2011 - C-9/11
Waypoint Aviation
- EuGH, 03.04.2014 - C-60/13
Kommission / Vereinigtes Königreich
Querverweise
Auf Art. 4 EU verweisen folgende Vorschriften:
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
- Grundsätze
- Allgemein geltende Bestimmungen
- Art. 14 (ex-Artikel 16 EGV)