EU-Vertrag
Titel I - Gemeinsame Bestimmungen (Art. 1 - 8) |
(1) Alle der Union nicht in den Verträgen übertragenen Zuständigkeiten verbleiben gemäß Artikel 5 bei den Mitgliedstaaten.
(2) Die Union achtet die Gleichheit der Mitgliedstaaten vor den Verträgen und ihre jeweilige nationale Identität, die in ihren grundlegenden politischen und verfassungsmäßigen Strukturen einschließlich der regionalen und lokalen Selbstverwaltung zum Ausdruck kommt. Sie achtet die grundlegenden Funktionen des Staates, insbesondere die Wahrung der territorialen Unversehrtheit, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der nationalen Sicherheit. Insbesondere die nationale Sicherheit fällt weiterhin in die alleinige Verantwortung der einzelnen Mitgliedstaaten.
(3) Nach dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit achten und unterstützen sich die Union und die Mitgliedstaaten gegenseitig bei der Erfüllung der Aufgaben, die sich aus den Verträgen ergeben.
Die Mitgliedstaaten ergreifen alle geeigneten Maßnahmen allgemeiner oder besonderer Art zur Erfüllung der Verpflichtungen, die sich aus den Verträgen oder den Handlungen der Organe der Union ergeben.
Die Mitgliedstaaten unterstützen die Union bei der Erfüllung ihrer Aufgabe und unterlassen alle Maßnahmen, die die Verwirklichung der Ziele der Union gefährden könnten.
Rechtsprechung zu Art. 4 EU
218 Entscheidungen zu Art. 4 EU in unserer Datenbank:
- OLG Düsseldorf, 15.02.2023 - Verg 9/22
Dringlichkeit vorhersehbar: Interimsvergabe ohne Veröffentlichung zulässig?
- BFH, 13.07.2021 - I R 20/18
Vereinbarkeit der Verwaltungspraxis nach Abschn. I Nr. 4 ATE i.V.m. § 34c Abs. 5 ...
- VG Gelsenkirchen, 28.02.2023 - 1a L 180/23
Abschiebungsandrohung; Durchführbarkeit; Aufnahmestopp; Itailien; Dublin III VO
- BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08
Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar; ...
- VG Hamburg, 18.11.2022 - 14 E 2791/22
Versagung der Erlaubnis zum Betreiben einer Sportwettvermittlungsstelle in einem ...
- VGH Bayern, 25.04.2018 - 14 N 14.878
Normenkontrollverfahren Landschaftsschutzgebiet "Inntal Süd", LKr. Rosenheim
- EuGH, 03.12.2014 - C-313/14
ASPROD
- OLG Köln, 02.06.2022 - 12 U 31/21
Wirksamkeit des Widerrufs von Darlehensverträgen Immobilienfinanzierung durch ...
- BFH, 02.07.2021 - XI R 40/19
Ausschluss der Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen
- VG Regensburg, 01.12.2022 - RN 5 S 22.2413
Vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO, Sofortvollzug kraft gesetzlicher ...
Querverweise
Auf Art. 4 EU verweisen folgende Vorschriften:
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
- Grundsätze
- Allgemein geltende Bestimmungen
- Art. 14 (ex-Artikel 16 EGV)