EU-Vertrag
Titel I - Gemeinsame Bestimmungen (Art. 1 - 8) |
(1) Die Union entwickelt besondere Beziehungen zu den Ländern in ihrer Nachbarschaft, um einen Raum des Wohlstands und der guten Nachbarschaft zu schaffen, der auf den Werten der Union aufbaut und sich durch enge, friedliche Beziehungen auf der Grundlage der Zusammenarbeit auszeichnet.
(2) 1Für die Zwecke des Absatzes 1 kann die Union spezielle Übereinkünfte mit den betreffenden Ländern schließen. 2Diese Übereinkünfte können gegenseitige Rechte und Pflichten umfassen und die Möglichkeit zu gemeinsamem Vorgehen eröffnen. 3Zur Durchführung der Übereinkünfte finden regelmäßige Konsultationen statt.
Rechtsprechung zu Art. 8 EUV
37 Entscheidungen zu Art. 8 EUV in unserer Datenbank:
- VG Düsseldorf, 03.03.2022 - 4 K 8487/19
Artenschutzrecht, Artenschutzverordnung, Artenschutz, Papagei, Graupapagei, ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2014 - 6 A 2680/12
Voraussetzungen für eine Übertragung von krankheitsbedingt nicht in Anspruch ...
- VG Gelsenkirchen, 04.08.2009 - 1 L 667/09
Urlaub; Erholungsurlaub; Resturlaub; Mindesturlaub; Verfall, Richtlinie; ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2009 - 6 B 1236/09
Gewährung von Erholungsurlaub bei krankheitsbedingter Hinderung an der ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2009 - 6 B 1236/09
- ArbG Düsseldorf, 05.11.2009 - 6 Ca 5602/09
Anspruch eines Dienstordnungsangestellten auf Abgeltung von Urlaubsansprüchen bei ...
- OLG Karlsruhe, 04.10.2021 - Ausl 301 AR 86/21
Bewilligung der Auslieferung unter Berücksichtigung mitgliedsstaatlicher ...
- BGH, 20.12.2023 - XII ZB 117/23
BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Frage zur Klärung des Begriffs ...
- VG Düsseldorf, 25.06.2010 - 13 K 5206/09
Richtlinie 2003/88/EG Arbeitszeitrichtlinie unmittelbare Anwendung Beamter ...
- VG Münster, 05.11.2012 - 4 K 623/10
Anspruch eines Beamten auf finanzielle Abgeltung von krankheitsbedingt nicht ...
- BFH, 17.12.1997 - I B 108/97
Verfassungsmäßigkeit der Wegzugsbesteuerung