Die Union achtet in ihrem gesamten Handeln den Grundsatz der Gleichheit ihrer Bürgerinnen und Bürger, denen ein gleiches Maß an Aufmerksamkeit seitens der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union zuteil wird. Unionsbürger ist, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt. Die Unionsbürgerschaft tritt zur nationalen Staatsangehörigkeit hinzu, ohne diese zu ersetzen.
Rechtsprechung zu Art. 9 EU
13 Entscheidungen zu Art. 9 EU in unserer Datenbank:
- EuG - T-436/18 (anhängig)
Prigent / Kommission
- EuG - T-581/18 (anhängig)
Kayibanda und Sors/ Kommission
- BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08
Lissabon
- VG Freiburg, 06.06.2018 - 9 K 2599/18
Verfassungsmäßigkeit der Heranziehung zur Zahlung von Rundfunkbeiträgen
- VG Freiburg, 24.05.2018 - 9 K 8560/17
Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Rundfunkbeiträgen
- VG Freiburg, 24.05.2018 - 9 K 2889/16
Verfassungsmäßigkeit und Unionsrechtskonformität des Rundfunkbeitrags; Umdeutung ...
- VG Gera, 16.02.2017 - 5 K 1002/15
- Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2014 - C-202/13
Nach Ansicht des Generalanwalts Maciej Szpunar darf ein Mitgliedstaat das Recht ...
- Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2012 - C-79/11
Giovanardi u.a.
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 12.07.2012 - C-79/11
Giovanardi u.a.
- EuGH, 12.07.2012 - C-79/11