EU-Vertrag
| Titel V - Allgemeine Bestimmungen über das auswärtige Handeln der Union und besondere Bestimmungen über die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (Art. 21 - 46) |
| Kapitel 2 - Besondere Bestimmungen über die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (Art. 23 - 46) |
| Abschnitt 1 - Gemeinsame Bestimmungen. (Art. 23 - 41) |
1Die Mitgliedstaaten stimmen sich im Europäischen Rat und im Rat zu jeder außen- und sicherheitspolitischen Frage von allgemeiner Bedeutung ab, um ein gemeinsames Vorgehen festzulegen. 2Bevor ein Mitgliedstaat in einer Weise, die die Interessen der Union berühren könnte, auf internationaler Ebene tätig wird oder eine Verpflichtung eingeht, konsultiert er die anderen Mitgliedstaaten im Europäischen Rat oder im Rat. 3Die Mitgliedstaaten gewährleisten durch konvergentes Handeln, dass die Union ihre Interessen und ihre Werte auf internationaler Ebene geltend machen kann. 4Die Mitgliedstaaten sind untereinander solidarisch.
5Hat der Europäische Rat oder der Rat ein gemeinsames Vorgehen der Union im Sinne des Absatzes 1 festgelegt, so koordinieren der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und die Minister für auswärtige Angelegenheiten der Mitgliedstaaten ihre Tätigkeiten im Rat.
6Die diplomatischen Vertretungen der Mitgliedstaaten und die Delegationen der Union in Drittländern und bei internationalen Organisationen arbeiten zusammen und tragen zur Festlegung und Durchführung des gemeinsamen Vorgehens bei.
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Rechtsprechung zu Art. 32 EUV
23 Entscheidungen zu Art. 32 EUV in unserer Datenbank:
- Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2025 - C-769/22
Werte der Union: Nach Auffassung von Generalanwältin Capeta hat Ungarn gegen das ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 21.04.2026 - C-769/22
Werte der Union: Durch die Verabschiedung eines Gesetzes, das LGBTI+-Personen ...
- EuGH, 21.04.2026 - C-769/22
- BVerfG, 26.10.2022 - 2 BvE 3/15
Bundesregierung hätte den Bundestag frühzeitig über das Krisenmanagementkonzept ...
- EuGH, 28.09.2023 - C-564/23
Rat/ Mazepin - Rechtsmittel - Vorläufiger Rechtsschutz - Restriktive Maßnahmen ...
- VG Stade, 24.06.2020 - 6 A 985/19
Dürre; Dürre 2018; Dürrebeihilfe; Dürrehilfe; Dürrehilfsprogramm 2018; ...
- VG Würzburg, 31.01.2020 - W 8 E 20.235
Abschiebung nach Italien trotz HIV-Infektion
- VG Saarlouis, 17.04.2020 - 1 K 1136/18
Bestimmung der benachteiligten Gebiete i.S.D. Art. 31, 32 VO(EU) Nr. 1305/2013 ...
- VG Berlin, 19.11.2019 - 3 L 566.19
- VG Lüneburg, 28.06.2019 - 1 A 16/16
Basisprämie; Kontrollansatz; Sanktion; Verwaltungssanktion; Kürzung
- VG Berlin, 28.02.2019 - 26 K 274.16
Erstzuweisung von Zahlungsansprüchen für die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher ...
Querverweise
Auf Art. 32 EUV verweisen folgende Vorschriften:
- Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)
- Die internen Politiken und Maßnahmen der Union
- Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
- Polizeiliche Zusammenarbeit
- Art. 89 (ex-Artikel 32 EUV)