Energiewirtschaftsgesetz

   Teil 3 - Regulierung des Netzbetriebs (§§ 11 - 35)   
   Abschnitt 3a - Sondervorschriften für selbstständige Betreiber von grenzüberschreitenden Elektrizitätsverbindungsleitungen (§§ 28d - 28i)   
Gliederung
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Textdarstellung

  

§ 28i

(weggefallen)

Aufgehoben durch das Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 22.12.2023 (BGBl. I Nr. 405) mit Wirkung vom 29.12.2023 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
29.12.2023
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften22.12.2023BGBl. I Nr. 405
27.07.2021
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht16.07.2021BGBl. I S. 3026
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