Energiewirtschaftsgesetz
| Teil 3 - Regulierung des Netzbetriebs (§§ 11 - 35) |
| Abschnitt 3b - Regulierung von Wasserstoffnetzen (§§ 28j - 28p) |
(1) 1Auf Errichtung, Betrieb und Änderung von Wasserstoffnetzen sind die Teile 5, 7 und 8, die §§ 113a bis 113c sowie, sofern der Betreiber einen Teil des Wasserstoff-Kernnetzes nach § 28q betreibt, eine Wasserstoffinfrastruktur betreibt, die gemäß § 15d Absatz 3 Satz 1 bestätigt wurde oder eine wirksame Erklärung nach Absatz 3 gegenüber der Bundesnetzagentur abgegeben hat, die §§ 28k bis 28o anzuwenden. 2Im Übrigen ist dieses Gesetz nur anzuwenden, sofern dies ausdrücklich bestimmt ist.
(2) 1§ 28n Absatz 6 ist für die Betreiber von Wasserstoffspeicheranlagen anzuwenden, sofern der Betreiber eine Erklärung entsprechend Absatz 3 Satz 1 gegenüber der Bundesnetzagentur abgegeben hat. 2§ 28j Absatz 3 Satz 3 und 4 ist entsprechend anzuwenden.
(3) 1Betreiber von Wasserstoffnetzen, die weder einen Teil des Wasserstoff-Kernnetzes nach § 28q noch eine Infrastruktur, die nach § 15d Absatz 3 Satz 1 bestätigt wurde, betreiben, können gegenüber der Bundesnetzagentur schriftlich oder in elektronischer Form erklären, dass ihre Wasserstoffnetze der Regulierung nach diesem Teil unterfallen sollen. 2Die Erklärung wird wirksam, wenn nach § 28p entweder erstmals eine positive Prüfung der Bedarfsgerechtigkeit vorliegt oder die Bedarfsgerechtigkeit als gegeben anzusehen ist. 3Die Erklärung ist unwiderruflich und gilt ab dem Zeitpunkt der Wirksamkeit unbefristet für alle Wasserstoffnetze des erklärenden Betreibers. 4Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die Liste der regulierten Betreiber von Wasserstoffnetzen auf ihrer Internetseite.
(4) Betreiber von Wasserstoffnetzen sind verpflichtet, untereinander in dem Ausmaß zusammenzuarbeiten, das erforderlich ist, um eine betreiberübergreifende Leitungs- und Speicherinfrastruktur für Wasserstoff sowie deren Nutzung durch Dritte zu realisieren.
Fassung aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes vom 14.05.2024
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 17.05.2024 | Zweites Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes | 14.05.2024 | |
| 29.12.2023 | Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften | 22.12.2023 | |
| 27.07.2021 | Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht | 16.07.2021 |
vorschriften § 28mEntflechtung § 28nAnschluss und Zugang zu den Wasserstoffnetzen; Verordnungs-
ermächtigung; Festlegungskompetenz § 28oBedingungen und Entgelte für den Netzzugang; Verordnungs-
ermächtigung § 28pAd-
hoc Prüfung der Bedarfsgerechtigkeit von Wasserstoff-
netzinfrastrukturen
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 28j EnWG
14 Entscheidungen zu § 28j EnWG in unserer Datenbank:
- OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 311/21
Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben
- OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 129/21
Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben
- OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 743/21
Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben
- OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 757/21
Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben
- OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 689/21
Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben
- OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 718/21
Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben
- OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 498/21
Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben
- OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 130/21
Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben
- OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 619/21
Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben
- OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 544/21
Strom- und Gasnetzbetreiber: Renditenfestsetzung der Bundesnetzagentur aufgehoben