Zitiervorschläge
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Der Generalsekretär des Rates der Europäischen Gemeinschaften notifiziert den Unterzeichnerstaaten:
a) | die Hinterlegung jeder Ratifikationsurkunde; | |
b) | den Tag, an dem dieses Übereinkommen in Kraft tritt; | |
c) | (gestrichen) | |
d) | die gemäß Artikel IV des Protokolls eingegangenen Erklärungen; | |
e) | die Mitteilungen gemäß Artikel VI des Protokolls. |