Neue Fassung ("Brüssel-Ia-Verordnung") · Entsprechungstabelle
(1) 1Bei Streitigkeiten zwischen dem Kapitän und einem Mitglied der Mannschaft eines in Griechenland oder in Portugal eingetragenen Seeschiffs über die Heuer oder sonstige Bedingungen des Dienstverhältnisses haben die Gerichte eines Mitgliedstaats zu überprüfen, ob der für das Schiff zuständige diplomatische oder konsularische Vertreter von der Streitigkeit unterrichtet worden ist. 2Sie können entscheiden, sobald dieser Vertreter unterrichtet ist.
(2) Dieser Artikel gilt für die Dauer von sechs Jahren ab Inkrafttreten dieser Verordnung.
Hinweis der Redaktion:Die vorliegende Verordnung gilt für und im Verhältnis zu Dänemark nicht unmittelbar, sondern auf der Grundlage des am 1.7.2007 in Kraft getretenen Abkommens vom 19. Oktober 2005 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. Nr. L 299 vom 16.11.2005, S. 62, ABl. Nr. L 94 vom 4.4.2007, S. 70). "Für die Zwecke dieses Abkommens" wird die Anwendung der Bestimmungen der Verordnung geändert. Zu diesen Anwendungsmaßgaben zählt folgende Bestimmung:
Artikel 64 gilt für in Dänemark wie für in Griechenland und Portugal eingetragene Seeschiffe.
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 64 EuGVVO a.F.
4 Entscheidungen zu § 64 EuGVVO a.F. in unserer Datenbank:
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2008 - 1 Sa 38/07
Internationale Zuständigkeit - gewöhnlicher Arbeitsort - internationaler ...
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2008 - 1 Sa 64/07
Internationale Zuständigkeit - gewöhnlicher Arbeitsort - internationaler ...
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2008 - 1 Sa 57/07
Internationale Zuständigkeit - gewöhnlicher Arbeitsort - internationaler ...
- OLG Düsseldorf, 22.12.2005 - 24 U 86/05
Gerichtsstand für anwaltliche Honorarklage im Geltungsbereich der sogenannten ...