Unbestrittene-Forderungen-Vollstreckungstitel-VO
| Kapitel II - Der Europäische Vollstreckungstitel (Art. 5 - 11) |
Umfasst eine Entscheidung eine vollstreckbare Entscheidung über die Höhe der mit dem gerichtlichen Verfahren verbundenen Kosten, einschließlich Zinsen, wird sie auch hinsichtlich dieser Kosten als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt, es sei denn, der Schuldner hat im gerichtlichen Verfahren nach den Rechtsvorschriften des Ursprungsmitgliedstaats der Verpflichtung zum Kostenersatz ausdrücklich widersprochen.
erklärungsverfahrens Art. 6Voraussetzungen für die Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel Art. 7Kosten in Verbindung mit dem gerichtlichen Verfahren Art. 8Teilbarkeit der Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel Art. 9Ausstellung der Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel Art. 10Berichtigung oder Widerruf der Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel Art. 11Wirkung der Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel
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Rechtsprechung zu Art. 7 EuVTVO
4 Entscheidungen zu Art. 7 EuVTVO in unserer Datenbank:
- OLG Zweibrücken, 13.04.2023 - 3 W 11/23
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