Charta der Grundrechte der Europäischen Union
| Titel VI - Justizielle Rechte (Art. 47 - 50) |
Art. 49
Grundsätze der Gesetzmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen
(1) Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Es darf auch keine schwerere Strafe als die zur Zeit der Begehung angedrohte Strafe verhängt werden. Wird nach Begehung einer Straftat durch Gesetz eine mildere Strafe eingeführt, so ist diese zu verhängen.
(2) Dieser Artikel schließt nicht aus, dass eine Person wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt oder bestraft wird, die zur Zeit ihrer Begehung nach den allgemeinen, von der Gesamtheit der Nationen anerkannten Grundsätzen strafbar war.
(3) Das Strafmaß darf zur Straftat nicht unverhältnismäßig sein.
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Rechtsprechung zu Art. 49 GRCh
289 Entscheidungen zu Art. 49 GRCh in unserer Datenbank:
- EuGH, 16.07.2026 - C-280/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der finanziellen Interessen der ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2025 - C-280/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der finanziellen Interessen der ...
- Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2025 - C-280/25
- EuGH, 16.07.2026 - C-424/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Disziplinarsanktionen im Bereich des Sports - ...
- EuGH, 15.10.2026 - C-591/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2010/13/EU - Audiovisuelle ...
- EuGH, 29.07.2024 - C-623/22
Bekämpfung aggressiver Steuerplanung: Der Gerichtshof bestätigt die Gültigkeit ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 29.02.2024 - C-623/22
Belgian Association of Tax Lawyers u. a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - ...
- Generalanwalt beim EuGH, 29.02.2024 - C-623/22
- EuGH, 15.10.2026 - C-321/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ...
- EuGH, 29.07.2024 - C-202/24
Haftbefehle aus dem Vereinigten Königreich: Der Gerichtshof stellt klar, unter ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2024 - C-202/24
Alchaster - Vorlage zur Vorabentscheidung - Abkommen über Handel und ...
- Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2024 - C-202/24
- BGH, 19.08.2026 - 1 StR 193/26