Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Titel VII - Allgemeine Bestimmungen über die Auslegung und Anwendung der Charta (Art. 51 - 54) |
Keine Bestimmung dieser Charta ist als eine Einschränkung oder Verletzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten auszulegen, die in dem jeweiligen Anwendungsbereich durch das Recht der Union und das Völkerrecht sowie durch die internationalen Übereinkünfte, bei denen die Union oder alle Mitgliedstaaten Vertragsparteien sind, darunter insbesondere die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, sowie durch die Verfassungen der Mitgliedstaaten anerkannt werden.
Rechtsprechung zu Art. 53 GRCh
58 Entscheidungen zu Art. 53 GRCh in unserer Datenbank:
- VG München, 22.02.2024 - M 10 K 23.50597
Dublin-Verfahren (Zielstaat, Kroatien, Herkunftsstaat Demokratische, Republik ...
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-414/16
Nach Ansicht von Generalanwalt Tanchev unterliegen berufliche Anforderungen, die ...
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2024 - 13 A 10945/22
Drittstaatenverfahren; Abschiebung vulnerabler Personen nach Italien
- BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13
Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte ...
- VG München, 22.02.2024 - M 10 K 22.50479
Dublin-Verfahren (Zielstaat Kroatien, Herkunftsstaat Türkei), ...
- Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2012 - C-399/11
Nach Auffassung des Generalanwalts Bot können die Justizbehörden, die einen ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 26.02.2013 - C-399/11
Die Übergabe einer Person an die Justizbehörden eines anderen Mitgliedstaats zur ...
- EuGH, 26.02.2013 - C-399/11
- Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2011 - C-120/10
Nach Ansicht des Generalanwalts Cruz Villalón können die Mitgliedstaaten ...
- VG München, 17.06.2022 - M 10 S 22.50244
Asylrechtliches Dublin-Verfahren (Litauen)
- EuGH, 16.02.2023 - C-638/22
Das Unionsrecht steht dem entgegen, dass nationale Stellen ohne Begründung die ...