Deutsches Recht trifft KI-Power:
Doctrine jetzt kostenlos testen.
Genossenschaftsgesetz
| Abschnitt 9 - Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 146 - 153) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Genossenschaftsgesetz (https://dejure.org/gesetze/GenG/__paste_norm__.html)
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
§ 122- § 145 (weggefallen)
§ 146(weggefallen)
§ 147Falsche Angaben oder unrichtige Darstellung
§ 148Pflichtverletzung bei Verlust
§ 149(weggefallen)
§ 150Verletzung der Berichtspflicht
§ 151Verletzung der Geheimhaltungs-
pflicht § 151aVerletzung der Pflichten bei Abschlussprüfungen § 152Bußgeldvorschriften § 153Mitteilungen an die Abschlussprüfer-
aufsichtsstelle
Neu Gesamtansicht
pflicht § 151aVerletzung der Pflichten bei Abschlussprüfungen § 152Bußgeldvorschriften § 153Mitteilungen an die Abschlussprüfer-
aufsichtsstelle
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.