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Genossenschaftsgesetz
| Abschnitt 6 - Auflösung und Nichtigkeit der Genossenschaft (§§ 78 - 97) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Genossenschaftsgesetz (https://dejure.org/gesetze/GenG/__paste_norm__.html)
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(1) Ist die Genossenschaft nach der Satzung auf eine bestimmte Zeit beschränkt, ist sie mit dem Ablauf der bestimmten Zeit aufgelöst.
(2) § 78 Abs. 2 ist anzuwenden.
§ 78Auflösung durch Beschluss der Generalversammlung
§ 78a- § 78b (weggefallen)
§ 79Auflösung durch Zeitablauf
§ 79aFortsetzung der aufgelösten Genossenschaft
§ 80Auflösung durch das Gericht
§ 81Auflösung auf Antrag der obersten Landesbehörde
§ 81aAuflösung bei Insolvenz
§ 82Eintragung der Auflösung
§ 83Bestellung und Abberufung der Liquidatoren
§ 84Anmeldung durch Liquidatoren
§ 85Zeichnung der Liquidatoren
§ 86Publizität des Genossenschafts-
registers § 87Rechtsverhältnisse im Liquidationsstadium § 87aZahlungspflichten bei Überschuldung § 87bVerbot der Erhöhung von Geschäftsanteil oder Haftsumme § 88Aufgaben der Liquidatoren § 88aAbtretbarkeit der Ansprüche auf rückständige Einzahlungen und anteilige Fehlbeträge § 89Rechte und Pflichten der Liquidatoren § 90Voraussetzung für Vermögensverteilung § 91Verteilung des Vermögens § 92Unverteilbares Reinvermögen § 93Aufbewahrung von Unterlagen § 93a- § 93s (weggefallen) § 94Klage auf Nichtigerklärung § 95Nichtigkeitsgründe; Heilung von Mängeln § 96Verfahren bei Nichtigkeitsklage § 97Wirkung der Eintragung der Nichtigkeit
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registers § 87Rechtsverhältnisse im Liquidationsstadium § 87aZahlungspflichten bei Überschuldung § 87bVerbot der Erhöhung von Geschäftsanteil oder Haftsumme § 88Aufgaben der Liquidatoren § 88aAbtretbarkeit der Ansprüche auf rückständige Einzahlungen und anteilige Fehlbeträge § 89Rechte und Pflichten der Liquidatoren § 90Voraussetzung für Vermögensverteilung § 91Verteilung des Vermögens § 92Unverteilbares Reinvermögen § 93Aufbewahrung von Unterlagen § 93a- § 93s (weggefallen) § 94Klage auf Nichtigerklärung § 95Nichtigkeitsgründe; Heilung von Mängeln § 96Verfahren bei Nichtigkeitsklage § 97Wirkung der Eintragung der Nichtigkeit
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Rechtsprechung zu § 79 GenG
4 Entscheidungen zu § 79 GenG in unserer Datenbank:
- BayObLG, 09.02.2024 - 101 W 169/23
Unbegründeter Anspruch auf Kompensation eines behaupteten Wertverlusts von ...
- OLG Naumburg, 06.04.2005 - 2 Ww 10/04
Wirksamkeit der Umwandlung einer in Liquidation befindlichen LPG in eine eG
- OLG Jena, 04.01.1999 - 6 W 701/98
Rechtsnachfolge in Genossenschaftsvermögen
- LG Bautzen, 03.07.2003 - 3 O 28/03
Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens nach dem Geschäftsguthaben des ...
Querverweise
Auf § 79 GenG verweisen folgende Vorschriften:
- Genossenschaftsgesetz (GenG)
- Schlussvorschriften
- § 160 (Zwangsgeldverfahren)