Zitiervorschläge
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
(weggefallen)
Aufgehoben durch das Dritte Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften vom 24.08.2002
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2003 | Drittes Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften | 24.08.2002 |
Rechtsprechung zu § 133f GewO
46 Entscheidungen zu § 133f GewO in unserer Datenbank:
- BAG, 20.04.1964 - 5 AZR 278/63
Wettbewerbsverbot mit minderjährigen Handelsvertretern - Rechtsstellung eines ...
- BAG, 20.04.1961 - 5 AZR 167/60
Fahrschule - Fahrlehrer - Karenzentschädigung - Wettbewerbsverbot - ...
- BAG, 21.02.1957 - 2 AZR 301/56
Inhalt des Wettbewerbsverbots - Ermittlung durch Auslegung - Technische ...
- BAG, 12.11.1971 - 3 AZR 116/71
Wettbewerbsverbot
- BAG, 19.01.1961 - 5 AZR 215/60
Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung
- BGH, 30.04.1957 - VIII ZR 201/56
Wettbewerbsverbot im Pachtvertrag
- BAG, 03.10.1963 - 5 AZR 456/62
Treuevergütung - Abschlußvergütung - Rückzahlungsklausel
- LAG Bremen, 15.11.1961 - 1 Sa 129/61
- BAG, 02.02.1968 - 3 AZR 462/66
Wettbewerbsverbot
- OLG Stuttgart, 23.09.1977 - 2 U 63/77
Unterlassungsanspruch bezüglich des Betriebs einer Apotheke auf Grund einer ...