Gewerbeordnung
Schlußbestimmungen (§§ 154 - 161) |
Zitiervorschläge
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(weggefallen)
Aufgehoben durch das Dritte Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften vom 24.08.2002
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2003 | Drittes Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften | 24.08.2002 |
§ 154(weggefallen)
§ 154a(weggefallen)
§ 155Landesrecht, Zuständigkeiten
§ 155aVersagung der Auskunft zu Zwecken des Zeugenschutzes
§ 156Übergangsregelungen zu den §§ 34d und 34e
§ 157Übergangsregelungen zu den §§ 34c und 34f
§ 158Übergangsregelung zu § 11b; Probebetrieb
§ 159Übergangsregelung zu § 34a
§ 160Übergangsregelungen zu den §§ 34c und 34i
§ 161Übergangsregelung zu § 14 Absatz 4
Rechtsprechung zu § 154 GewO
2 Entscheidungen zu § 154 GewO in unserer Datenbank:
- RG, 13.11.1911 - III 661/11
Nach welchen Gesichtspunkten ist zu entscheiden, ob ein jugendlicher Arbeiter im ...
- BGH, 14.07.1954 - 5 StR 688/53