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Geldwäschegesetz
| Abschnitt 7 - Aufsicht, Zusammenarbeit, Bußgeldvorschriften, Datenschutz (§§ 50 - 59) |
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(weggefallen)
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie vom 12.12.2019
Änderungsübersicht
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2020 | Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie | 12.12.2019 |
§ 50Zuständige Aufsichtsbehörde
§ 51Aufsicht, Verordnungs-
ermächtigung § 51aVerarbeitung personenbezogener Daten durch Aufsichtsbehörden § 52Mitwirkungspflichten; Verordnungs-
ermächtigung § 53Hinweise auf Verstöße § 54Verschwiegenheits-
pflicht § 55Zusammenarbeit mit anderen Behörden § 56Bußgeldvorschriften § 57Bekanntmachung von bestandskräftigen Maßnahmen und von unanfechtbaren Bußgeldentscheidungen § 58(weggefallen) § 59Übergangsregelung
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ermächtigung § 51aVerarbeitung personenbezogener Daten durch Aufsichtsbehörden § 52Mitwirkungspflichten; Verordnungs-
ermächtigung § 53Hinweise auf Verstöße § 54Verschwiegenheits-
pflicht § 55Zusammenarbeit mit anderen Behörden § 56Bußgeldvorschriften § 57Bekanntmachung von bestandskräftigen Maßnahmen und von unanfechtbaren Bußgeldentscheidungen § 58(weggefallen) § 59Übergangsregelung
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Rechtsprechung zu § 58 GwG
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