Die Hinterlegungsordnung ist zum 1.12.2010 als Landes- und Bundesrecht außer Kraft getreten. Siehe nun Hinterlegungsgesetz.

Hinterlegungsordnung

   5. Abschnitt - Erlöschen des Anspruchs auf Herausgabe (§§ 19 - 23)   
Gliederung
Außer Kraft
Zitiervorschläge
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Textdarstellung

  

§ 22

Hat ein Beteiligter in den Fällen des § 21 innerhalb der Frist angezeigt und nachgewiesen, daß die Veranlassung zur Hinterlegung fortbesteht, so beginnt die Frist mit dem Zeitpunkt, in dem die Anzeige eingegangen ist, von neuem.

Was ist das?

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