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Justizverwaltungskostengesetz
| Abschnitt 2 - Fälligkeit und Sicherstellung der Kosten (§§ 6 - 9) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Justizverwaltungskostengesetz (https://dejure.org/gesetze/JVKostG/__paste_norm__.html)
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Rechtsprechung zu § 8 JVKostG
3 Entscheidungen zu § 8 JVKostG in unserer Datenbank:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2023 - 15 E 599/22
Veröffentlichung von gerichtlichen Entscheidungen in einer ...
- VG Aachen, 02.02.2023 - 8 K 1809/21
- VG Aachen, 03.02.2023 - 8 K 2355/21
Querverweise
Auf § 8 JVKostG verweisen folgende Vorschriften:
- Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG)
- Rechtsbehelf und gerichtliches Verfahren
- § 22 (Einwendungen und gerichtliches Verfahren)