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Erstes Buch Justizvollzugsgesetzbuch - Gemeinsame Regelungen und Organisation
| Abschnitt 4 - Aufsicht über die Justizvollzugsanstalten (§§ 19 - 21) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Erstes Buch Justizvollzugsgesetzbuch - Gemeinsame Regelungen und Organisation (https://dejure.org/gesetze/JVollzGB_I/__paste_norm__.html)
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1Das Justizministerium (Aufsichtsbehörde) führt die Aufsicht über die Justizvollzugsanstalten. 2Die Aufsicht über Einrichtungen im Jugendstrafvollzug in freien Formen wird im Einvernehmen mit dem Sozialministerium geregelt.
Fassung aufgrund der Achten Verordnung des Innenministeriums zur Anpassung des Landesrechts an die geänderten Geschäftsbereiche und Bezeichnungen der Ministerien vom 25.01.2012 (GBl. S. 65), in Kraft getreten am 28.02.2012.
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