Erstes Buch Justizvollzugsgesetzbuch - Gemeinsame Regelungen und Organisation
(Gesetzbuch über den Justizvollzug in Baden-Württemberg)
Artikel 1 des Gesetzes vom 10.11.2009 (GBl. S. 545), in Kraft getreten am 01.01.2010zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.02.2026 (BGBl. I S. 21) m.W.v. 01.03.2026
Abschnitt 1Anwendungsbereich und Aufgaben (§§ 1 - 2)
Abschnitt 2Grundsätze der Unterbringung (§§ 3 - 11)
§ 3Grundsätze zum Vollzug der Haftarten
§ 4Trennungsgrundsätze
§ 5Differenzierung
§ 6Gestaltung der Justizvollzugsanstalten
§ 7Festsetzung der Belegungsfähigkeit
§ 8Belegung der Hafträume
§ 9Ausgestaltung der Räume
§ 10Mutter-Kind-Abteilung
§ 11Einrichtungen zur Behandlung
Abschnitt 3
§ 12Aufgabenwahrnehmung
§ 13Anstaltsleitung
§ 14Mitverantwortung
§ 15Hausordnung
§ 16Zusammenarbeit und Einbeziehung Dritter
§ 17Konferenzen
§ 18Anstaltsbeiräte
Abschnitt 4
Abschnitt 5
Abschnitt 6
§ 24Rauchverbot in Justizvollzugsanstalten
§ 25Ausnahmen vom Rauchverbot
§ 26Gesundheitsschutz in Jugendstrafanstalten
Abschnitt 7Datenschutz (§§ 27 - 92)
Unterabschnitt 1Allgemeine Bestimmungen (§§ 27 - 29)
§ 27Aufgabe und Anwendungsbereich
§ 28Behördliche Datenschutzbeauftragte oder behördlicher Datenschutzbeauftragter
§ 29Zulässigkeit der Datenverarbeitung
Unterabschnitt 2
§ 30Anwendungsbereich und vollzugliche Zwecke
§ 31Begriffsbestimmungen
§ 32Grundsätze der Datenverarbeitung
§ 33Einwilligung
Unterabschnitt 3
§ 34Datenerhebung
§ 35Videotechnik
§ 36Radio-Frequenz-Identifikation (RFID)
§ 37Elektronische Aufenthaltsüberwachung durch das Global Positioning System (GPS)
§ 38Auslesen von Datenspeichern
§ 39Zweckänderung
§ 40Übermittlung, Nutzung, Veränderung und Speicherung von Daten zu Vollzugszwecken
§ 41Übermittlung, Nutzung, Veränderung und Speicherung von Daten zu vollzugsbegleitenden Zwecken
§ 42Übermittlung, Nutzung, Veränderung und Speicherung von Daten zum Schutz der Allgemeinheit
§ 43Identitätsfeststellung
§ 44Überprüfung Gefangener
§ 45Überprüfung von Besuchspersonen
§ 46Überprüfung sonstiger anstaltsfremder Personen
§ 47Fallkonferenzen
§ 48Übermittlung, Nutzung, Veränderung und Speicherung von Daten zu vollzugsunterstützenden Zwecken
§ 49Datenübermittlung zu vollzugsfremden Zwecken
§ 50Datenübermittlung zum Zweck des Opferschutzes
§ 51Schutz besonderer Kategorien personenbezogener Daten
§ 52Besondere Übermittlungsbefugnisse bei Untersuchungsgefangenen
§ 53Besondere Übermittlungsbefugnisse bei jungen Gefangenen
§ 54Überlassung von Akten
§ 55Auskunft und Akteneinsicht für wissenschaftliche Zwecke
§ 56Einsichtnahme in Gefangenenpersonalakten, Gesundheitsakten und Krankenblätter durch internationale Organisationen
§ 57Elektronische Aktenführung
§ 58Anstaltsübergreifende Datenverarbeitung
§ 59Automatisierte Übermittlungs- und Abrufverfahren
§ 60Datenverarbeitung bei Übertragung von Vollzugsaufgaben
§ 61Einschränkungen der Verarbeitung, Übermittlungsverantwortung und Verfahren
§ 62Zweckbindung
§ 63Datenübermittlung an Drittstaaten und internationale Organisationen
Unterabschnitt 4
§ 64Allgemeine Informationen zu Datenverarbeitungen
§ 65Benachrichtigung betroffener Personen
§ 66Auskunftsrecht, Akteneinsicht
§ 67Rechte auf Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung
§ 68Verfahren für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
§ 69Anrufung der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz
§ 70Rechtsschutz gegen Entscheidungen der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz oder bei deren oder dessen Untätigkeit
Unterabschnitt 5
§ 71Datenverarbeitung im Auftrag
§ 72Gemeinsam Verantwortliche
§ 73Datengeheimnis
§ 74Anforderungen an die Sicherheit der Datenverarbeitung
§ 75Meldung von Verletzungen
§ 76Benachrichtigung betroffener Personen
§ 77Datenschutz-Folgenabschätzung
§ 78Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
§ 79Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellung
§ 80Verfahren bei Übermittlungen
§ 81Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung
§ 82Protokollierung
Unterabschnitt 6
§ 83Aufsicht der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz
§ 84Zusammenarbeit mit der oder dem Landesbeauftragten für den Datenschutz
§ 85Schadensersatz und Entschädigung
§ 86Strafvorschrift
Unterabschnitt 7
§ 87Anwendungsbereich
§ 88Anwendbare Vorschriften
§ 89Datenverarbeitung zu vollzugsfremden Zwecken
§ 90Datenverarbeitung zum Zweck des Gläubigerschutzes
§ 91Strafvorschrift und Ordnungswidrigkeiten
Unterabschnitt 8
§ 92Übergangsvorschrift für die Anpassung automatisierter Verarbeitungssysteme
Abschnitt 8
§ 93Strafvollzugsbeauftragte
Abschnitt 9
§ 94Einschränkung von Grundrechten