Erstes Buch Justizvollzugsgesetzbuch - Gemeinsame Regelungen und Organisation
(Gesetzbuch über den Justizvollzug in Baden-Württemberg)
Artikel 1 des Gesetzes vom 10.11.2009 (GBl. S. 545), in Kraft getreten am 01.01.2010zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.07.2022 (GBl. S. 410) m.W.v. 30.07.2022
Abschnitt 1Anwendungsbereich und Aufgaben (§§ 1 - 2)
Abschnitt 2Grundsätze der Unterbringung (§§ 3 - 11)
§ 3 Grundsätze zum Vollzug der Haftarten
§ 4 Trennungsgrundsätze
§ 5 Differenzierung
§ 6 Gestaltung der Justizvollzugsanstalten
§ 7 Festsetzung der Belegungsfähigkeit
§ 8 Belegung der Hafträume
§ 9 Ausgestaltung der Räume und Kostenbeteiligung
§ 10 Mutter-Kind-Abteilung
§ 11 Ausbildung und Beschäftigung
Abschnitt 3
§ 12 Aufgabenwahrnehmung
§ 13 Anstaltsleitung
§ 14 Mitverantwortung
§ 15 Hausordnung
§ 16 Zusammenarbeit und Einbeziehung Dritter
§ 17 Konferenzen
§ 18 Anstaltsbeiräte
Abschnitt 4
Abschnitt 5
Abschnitt 6
§ 24 Rauchverbot in Justizvollzugsanstalten
§ 25 Ausnahmen vom Rauchverbot
§ 26 Gesundheitsschutz in Jugendstrafanstalten
Abschnitt 7Datenschutz (§§ 27 - 92)
Unterabschnitt 1Allgemeine Bestimmungen (§§ 27 - 29)
§ 27 Aufgabe und Anwendungsbereich
§ 28 Behördliche Datenschutzbeauftragte oder behördlicher Datenschutzbeauftragter
§ 29 Zulässigkeit der Datenverarbeitung
Unterabschnitt 2
§ 30 Anwendungsbereich und vollzugliche Zwecke
§ 31 Begriffsbestimmungen
§ 32 Grundsätze der Datenverarbeitung
§ 33 Einwilligung
Unterabschnitt 3
§ 34 Datenerhebung
§ 35 Videotechnik
§ 36 Radio-Frequenz-Identifikation (RFID)
§ 37 Elektronische Aufenthaltsüberwachung durch das Global Positioning System (GPS)
§ 38 Auslesen von Datenspeichern
§ 39 Zweckänderung
§ 40 Übermittlung, Nutzung, Veränderung und Speicherung von Daten zu Vollzugszwecken
§ 41 Übermittlung, Nutzung, Veränderung und Speicherung von Daten zu vollzugsbegleitenden Zwecken
§ 42 Übermittlung, Nutzung, Veränderung und Speicherung von Daten zum Schutz der Allgemeinheit
§ 43 Identitätsfeststellung
§ 44 Überprüfung Gefangener
§ 45 Überprüfung von Besuchspersonen
§ 46 Überprüfung sonstiger anstaltsfremder Personen
§ 47 Fallkonferenzen
§ 48 Übermittlung, Nutzung, Veränderung und Speicherung von Daten zu vollzugsunterstützenden Zwecken
§ 49 Datenübermittlung zu vollzugsfremden Zwecken
§ 50 Datenübermittlung zum Zweck des Opferschutzes
§ 51 Schutz besonderer Kategorien personenbezogener Daten
§ 52 Besondere Übermittlungsbefugnisse bei Untersuchungsgefangenen
§ 53 Besondere Übermittlungsbefugnisse bei jungen Gefangenen
§ 54 Überlassung von Akten
§ 55 Auskunft und Akteneinsicht für wissenschaftliche Zwecke
§ 56 Einsichtnahme in Gefangenenpersonalakten, Gesundheitsakten und Krankenblätter durch internationale Organisationen
§ 57 Elektronische Aktenführung
§ 58 Anstaltsübergreifende Datenverarbeitung
§ 59 Automatisierte Übermittlungs- und Abrufverfahren
§ 60 Datenverarbeitung bei Übertragung von Vollzugsaufgaben
§ 61 Einschränkungen der Verarbeitung, Übermittlungsverantwortung und Verfahren
§ 62 Zweckbindung
§ 63 Datenübermittlung an Drittstaaten und internationale Organisationen
Unterabschnitt 4
§ 64 Allgemeine Informationen zu Datenverarbeitungen
§ 65 Benachrichtigung betroffener Personen
§ 66 Auskunftsrecht, Akteneinsicht
§ 67 Rechte auf Berichtigung und Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung
§ 68 Verfahren für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
§ 69 Anrufung der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz
§ 70 Rechtsschutz gegen Entscheidungen der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz oder bei deren oder dessen Untätigkeit
Unterabschnitt 5
§ 71 Datenverarbeitung im Auftrag
§ 72 Gemeinsam Verantwortliche
§ 73 Datengeheimnis
§ 74 Anforderungen an die Sicherheit der Datenverarbeitung
§ 75 Meldung von Verletzungen
§ 76 Benachrichtigung betroffener Personen
§ 77 Datenschutz-Folgenabschätzung
§ 78 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
§ 79 Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellung
§ 80 Verfahren bei Übermittlungen
§ 81 Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung
§ 82 Protokollierung
Unterabschnitt 6
§ 83 Aufsicht der oder des Landesbeauftragten für den Datenschutz
§ 84 Zusammenarbeit mit der oder dem Landesbeauftragten für den Datenschutz
§ 85 Schadensersatz und Entschädigung
§ 86 Strafvorschrift
Unterabschnitt 7
§ 87 Anwendungsbereich
§ 88 Anwendbare Vorschriften
§ 89 Datenverarbeitung zu vollzugsfremden Zwecken
§ 90 Datenverarbeitung zum Zweck des Gläubigerschutzes
§ 91 Strafvorschrift und Ordnungswidrigkeiten
Unterabschnitt 8
§ 92 Übergangsvorschrift für die Anpassung automatisierter Verarbeitungssysteme
Abschnitt 8
§ 93 Strafvollzugsbeauftragte
Abschnitt 9
§ 94 Einschränkung von Grundrechten