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Viertes Buch Justizvollzugsgesetzbuch - Jugendstrafvollzug
| Abschnitt 1 - Grundsätze (§§ 1 - 3) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ JVollzGB IV (https://dejure.org/gesetze/JVollzGB_IV/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Viertes Buch Justizvollzugsgesetzbuch - Jugendstrafvollzug (https://dejure.org/gesetze/JVollzGB_IV/__paste_norm__.html)
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Im Vollzug der Jugendstrafe sollen die jungen Gefangenen dazu erzogen werden, in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Schaffung einer grundgesetzkonformen Rechtsgrundlage für den Vollzug der Sicherungsverwahrung in Baden-Württemberg vom 20.11.2012 (GBl. S. 581), in Kraft getreten am 01.06.2013.
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Rechtsprechung zu § 1 JVollzGB IV
Entscheidung zu § 1 JVollzGB IV in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 02.03.2021 - 12 S 3587/20
Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt (Freizügigkeitsrecht) in die/der ...