Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit (https://dejure.org/gesetze/JugendarbG/__paste_norm__.html)
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(1) Anträge auf Freistellung sind von der Organisation zu stellen, für welche die Personen nach § 1 Abs. 1 tätig sind.
(2) Die Anträge sind bei der die Freistellung gewährenden Stelle mindestens einen Monat vor Beginn der Freistellung einzureichen.