Kapitalanlagegesetzbuch

   Kapitel 3 - Inländische Spezial-AIF (§§ 273 - 292c)   
   Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften für inländische Spezial-AIF (§§ 273 - 277a)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/KAGB/__paste_norm__.html
__paste_bez____paste_norm__ KAGB (https://dejure.org/gesetze/KAGB/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ KAGB
__paste_bez____paste_norm__ Kapitalanlagegesetzbuch (https://dejure.org/gesetze/KAGB/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Kapitalanlagegesetzbuch
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Textdarstellung

  

§ 274
Begrenzung von Leverage

1Für die Informationspflicht der AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Hinblick auf das eingesetzte Leverage sowie die Befugnis der Bundesanstalt zur Beschränkung des eingesetzten Leverage einschließlich der Mitteilungspflichten der Bundesanstalt gilt § 215 entsprechend. 2Die Bedingungen, unter welchen die Maßnahmen nach Satz 1 in Verbindung mit § 215 Absatz 2 angewendet werden, bestimmen sich nach Artikel 112 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013.

Querverweise

Auf § 274 KAGB verweisen folgende Vorschriften:

    Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) 
      Allgemeine Bestimmungen für Investmentvermögen und Verwaltungsgesellschaften
        Allgemeine Vorschriften
          § 7b (Elektronische Kommunikation; Verordnungsermächtigung)
          § 12 (Meldungen der Bundesanstalt an die Europäische Kommission, an die europäischen Aufsichtsbehörden und an die das Unternehmensregister führende Stelle)
        Verwaltungsgesellschaften
          Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr und Drittstaatenbezug bei AIF-Verwaltungsgesellschaften
            § 54 (Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von EU-AIF-Verwaltungsgesellschaften im Inland)
            § 66 (Inländische Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von ausländischen AIF-Verwaltungsgesellschaften, deren Referenzmitgliedstaat nicht die Bundesrepublik Deutschland ist)
        Offene inländische Investmentvermögen
          Allgemeine Vorschriften für Sondervermögen
            § 93 (Verfügungsbefugnis, Treuhänderschaft, Sicherheitsvorschriften)
          Allgemeine Vorschriften für offene Investmentkommanditgesellschaften
            § 125 (Gesellschaftsvertrag)
        Geschlossene inländische Investmentvermögen
          Allgemeine Vorschriften für Investmentaktiengesellschaften mit fixem Kapital
            § 142 (Satzung)
          Allgemeine Vorschriften für geschlossene Investmentkommanditgesellschaften
            § 150 (Gesellschaftsvertrag)
     
      Publikumsinvestmentvermögen
        Geschlossene inländische Publikums-AIF
          Allgemeine Vorschriften
            § 261 (Zulässige Vermögensgegenstände, Anlagegrenzen)
     
      Straf-, Bußgeld- und Übergangsvorschriften
        Straf- und Bußgeldvorschriften
          § 340 (Bußgeldvorschriften)
        Übergangsvorschriften
          Besondere Übergangsvorschriften für AIF-Verwaltungsgesellschaften, die geschlossene AIF verwalten, und für geschlossene AIF
            § 353 (Besondere Übergangsvorschriften für AIF-Verwaltungsgesellschaften, die geschlossene AIF verwalten, und für geschlossene AIF)
Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht