Deutschland

Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften

In der Fassung der Bekanntmachung vom 09.09.1998 (BGBl. I S. 2765)

zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.05.2021 (BGBl. I S. 990) m.W.v. 26.06.2021

Erster Abschnitt

§ 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes

§ 1a Begriffsbestimmungen

§ 2 Anforderungen an Rechtsform, Unternehmensgegenstand, Sitz und Kapital

Zweiter Abschnitt
Erster Unterabschnitt (§§ 3 - 8)

§ 3 Zulässige Geschäfte

§ 4 Anlagegrenzen

§ 5 Unzulässige Geschäfte

§ 6 Verletzung der Vorschriften über den Geschäftskreis

§ 7 Anteilstruktur, Mitteilungspflichten

§ 8 Jahresabschluß, Lagebericht und Abschlußprüfung

Zweiter Unterabschnitt (§§ 9 - 11)

§§ 9-11 (weggefallen)

Dritter Unterabschnitt (§§ 12 - 13)

§§ 12-13 (weggefallen)

Dritter Abschnitt

§ 14 Zuständigkeit

§ 15 Anerkennung

§ 15a Mitteilung der zuständigen Landesbehörden an die Bundesanstalt

§ 16 Voraussetzungen der Anerkennung, Erlöschen

§ 17 Widerruf

§ 18 Verzicht

§ 19 Erneuter Antrag auf Anerkennung

§ 20 Schutz der Bezeichnung "Unternehmensbeteiligungsgesellschaft"

§ 21 Anzeige-, Vorlage- und Duldungspflichten

§ 21a Befugnisse der Aufsichtsbehörde, Verschwiegenheitspflicht

§ 22 Mitteilungen und Bekanntmachungen

Vierter Abschnitt
Erster Unterabschnitt

§ 23 Mitteilungspflichten der Aktionäre und Gesellschafter bei Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft

§ 24 Gesellschafterdarlehen

§ 25 Übergangsvorschriften für am 1. April 1998 anerkannte Unternehmensbeteiligungsgesellschaften

§ 26 Übergangsvorschriften

§ 26a Übergangsvorschrift für den Nachweis nach § 15 Absatz 2 Nummer 4

§ 27 Bußgeldvorschriften

Zweiter Unterabschnitt

§§ 28-31 (Änderungsvorschriften)

Dritter Unterabschnitt

§ 32 (gegenstandslos)

§ 33 (Inkrafttreten)

Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht