Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften

   Zweiter Abschnitt - Vorschriften über die Tätigkeit der Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (§§ 3 - 13)   
   Zweiter Unterabschnitt (§§ 9 - 11)   
Gliederung
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§§ 9 bis 11

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