Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften

   Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 2)   
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Textdarstellung

  

§ 1
Gegenstand und Zweck des Gesetzes

Dieses Gesetz regelt die Tätigkeit und Beaufsichtigung von Unternehmensbeteiligungsgesellschaften.

Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen vom 12.08.2008 (BGBl. I S. 1672), in Kraft getreten am 19.08.2008 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
19.08.2008
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen12.08.2008BGBl. I S. 1672
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