Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit

   9. Abschnitt - Schlußbestimmungen (§ 54 - 55)   
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Textdarstellung

  

§ 55
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1975 in Kraft, die §§ 13 Abs. 2, 26 Abs. 2, 35 Abs. 3 und § 50 Abs. 5 jedoch am Tage nach der Verkündung und § 52 Nr. 4 sowie die Entschädigungssätze nach § 52 Nr. 15 am 1. Januar 1975.

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