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Pfandbriefgesetz
| Abschnitt 2 - Allgemeine Vorschriften über die Pfandbriefemission (§§ 4 - 11) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Pfandbriefgesetz (https://dejure.org/gesetze/PfandBG/__paste_norm__.html)
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(weggefallen)
Aufgehoben durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts vom 20.03.2009
Vorherige Gesetzesfassung
Änderungsübersicht
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 26.03.2009 | Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts | 20.03.2009 |
§ 4Deckungskongruenz; Anordnung erhöhter Mindestdeckungs-
anforderungen § 4aUmschuldungsklauseln in Staatsanleihen § 4bDeckungsgeeignete Derivategeschäfte § 5Deckungsregister § 6Inhalt der Pfandbriefe § 7Treuhänder und Stellvertreter § 8Aufgaben § 9(weggefallen) § 10Befugnisse § 11Vergütung, Streitentscheidung
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anforderungen § 4aUmschuldungsklauseln in Staatsanleihen § 4bDeckungsgeeignete Derivategeschäfte § 5Deckungsregister § 6Inhalt der Pfandbriefe § 7Treuhänder und Stellvertreter § 8Aufgaben § 9(weggefallen) § 10Befugnisse § 11Vergütung, Streitentscheidung
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Querverweise
Auf § 9 PfandBG verweisen folgende Vorschriften:
- Pfandbriefgesetz (PfandBG)
- Schlussvorschriften
- § 51 (Getrennter Pfandbriefumlauf)