Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

   Abschnitt 9 - Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 59b - 62)   
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Textdarstellung

  

§ 62
Verfahren nach dem Therapieunterbringungsgesetz

Die Regelungen des Therapieunterbringungsgesetzes zur Rechtsanwaltsvergütung bleiben unberührt.

Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen vom 22.12.2010 (BGBl. I S. 2300), in Kraft getreten am 01.01.2011 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
01.01.2011
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen22.12.2010BGBl. I S. 2300

Rechtsprechung zu § 62 RVG

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