Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Abschnitt 9 - Übergangs- und Schlussvorschriften (§§ 59b - 62) |
Zitiervorschläge
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Die Regelungen des Therapieunterbringungsgesetzes zur Rechtsanwaltsvergütung bleiben unberührt.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen vom 22.12.2010
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.01.2011 | Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung und zu begleitenden Regelungen | 22.12.2010 |
§ 59bBekanntmachung von Neufassungen
§ 60Übergangsvorschrift
§ 61Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes
§ 62Verfahren nach dem Therapie-
unterbringungsgesetz
unterbringungsgesetz