Hier: SGB IX in der seit dem 1.1.2018 geltenden Fassung. Synopse
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
| Teil 3 - Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht) (§§ 151 - 241) |
| Kapitel 14 - Straf-, Bußgeld- und Schlussvorschriften (§§ 237a - 241) |
Zitiervorschläge
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Rechtsprechung zu § 237a SGB IX
Entscheidung zu § 237a SGB IX in unserer Datenbank:
- LAG Nürnberg, 11.09.2024 - 4 Sa 178/23
Benachteiligung wegen Schwerbehinderung - Beteiligung der ...