Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Rentenversicherung -
Fünftes Kapitel - Sonderregelungen (§§ 228 - 319d) |
Zweiter Abschnitt - Ausnahmen von der Anwendung neuen Rechts (§§ 300 - 319c) |
Achter Unterabschnitt - Zusatzleistungen bei gleichzeitigem Anspruch auf Renten nach dem Übergangsrecht für Renten nach den Vorschriften des Beitrittsgebiets (§ 319a) |
1Ist der für den Berechtigten nach Anwendung der Vorschriften dieses Buches ermittelte Monatsbetrag der Rente bei Rentenbeginn in der Zeit vom 1. Januar 1992 bis 31. Dezember 1993 niedriger als der für den Monat des Rentenbeginns nach dem Übergangsrecht für Renten nach den Vorschriften des Beitrittsgebiets einschließlich der darin enthaltenen Vorschriften über das Zusammentreffen von Renten ermittelte Betrag, wird ein Rentenzuschlag in Höhe der Differenz geleistet, solange die rentenrechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. 2Der Rentenzuschlag wird vom 1. Januar 1996 an bei jeder Rentenanpassung um ein Fünftel des Rentenzuschlags, mindestens aber um 20 Deutsche Mark vermindert; durch die Verminderung darf der bisherige Zahlbetrag der Rente nicht unterschritten werden. 3Ein danach noch verbleibender Rentenzuschlag wird bei den folgenden Rentenanpassungen im Umfang dieser Rentenanpassungen abgeschmolzen.
Rechtsprechung zu § 319a SGB VI
48 Entscheidungen zu § 319a SGB VI in unserer Datenbank:
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.07.2012 - L 3 R 850/10
Zum selben Verfahren:
- BSG, 11.12.2002 - B 5 RJ 14/00 R
Entgeltpunkte für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet - Angehörige der Deutschen ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 30.08.2005 - 1 BvR 616/99
Keine Sonderversorgung ehemaliger Angehöriger der Deutschen Reichsbahn
- LSG Brandenburg, 10.05.2000 - L 2 RJ 115/96
- BVerfG, 30.08.2005 - 1 BvR 616/99
- LSG Sachsen, 25.09.2001 - L 5 RJ 142/01
Abschmelzung des gewährten Rentenzuschlags ; Erforderlichkeit einer Anhörung
- BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 14/05 R
Waisenrente - Auffüllbetrag - umgewandelte DDR-Rente - freiwilliges soziales Jahr
- LSG Sachsen-Anhalt, 24.09.2009 - L 10 KN 9/08
- LSG Berlin, 13.02.2003 - L 8 RA 27/99
Wert des Rechts auf Altersrente für Frauen; Zulässigkeit einer Anfechtungs- und ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2008 - L 3 R 502/06
Anspruch auf Gewährung von erhöhter Witwenrente; Festlegung der Höhe der ...
Querverweise
Auf § 319a SGB VI verweisen folgende Vorschriften:
- Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
- Leistungen
- Durchführung
- Besonderheiten beim Versorgungsausgleich
- § 120h (Abzuschmelzende Anrechte)