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Elftes Buch Sozialgesetzbuch
- Soziale Pflegeversicherung -
| Achtes Kapitel - Pflegevergütung (§§ 82 - 92f) |
| Fünfter Abschnitt - Integrierte Versorgung (§ 92b) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Elftes Buch Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung - (https://dejure.org/gesetze/SGB_XI/__paste_norm__.html)
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(weggefallen)
Aufgehoben durch das Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz) vom 21.12.2015
Änderungsübersicht
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.07.2017 | Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz) | 21.12.2015 | |
| 07.07.2016 | Gesetz zur Errichtung eines Transplantationsregisters und zur Änderung weiterer Gesetze | 11.10.2016 | |
| 01.01.2016 | Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz) | 21.12.2015 |
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Rechtsprechung zu § 92e SGB XI
2 Entscheidungen zu § 92e SGB XI in unserer Datenbank:
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 08.07.2020 - L 6 P 10/19
Soziale Pflegeversicherung - Übergangsverfahren zur Einführung des neuen ...
- BSG, 28.05.2025 - B 8 SO 2/24 R
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - stationäre Pflege - Leistungen der zusätzlichen ...