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Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch
- Soziale Entschädigung - (SGB XIV)
| Kapitel 20 - Statistik und Bericht (§§ 126 - 132) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung - (SGB XIV) (https://dejure.org/gesetze/SGB_XIV/__paste_norm__.html)
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(1) Zur Beurteilung der Auswirkungen dieses Buches und zu dessen Fortentwicklung werden folgende Merkmale erhoben:
| 1. | das Geschlecht der leistungsberechtigten Person, | |||
| 2. | das Land und die Kennnummer des zuständigen Trägers der Sozialen Entschädigung, | |||
| 3. | die Zugehörigkeit zu den Empfängergruppen: | |||
| a) | Geschädigte, aufgegliedert nach dem Grad der Schädigungsfolgen, | |||
| b) | Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende, | |||
| 4. | die Art des schädigenden Ereignisses: | |||
| a) | Gewalttat, aufgegliedert nach | |||
| aa) | Gewalttat im Inland oder | |||
| bb) | Gewalttat im Ausland, | |||
| b) | Weltkriegsauswirkungen und Fälle nach § 139, | |||
| c) | Schutzimpfung oder eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, | |||
| d) | Ereignis im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes, | |||
| e) | Gewahrsam im Sinne des Häftlingshilfegesetzes, | |||
| f) | rechtsstaatswidrige Verwaltungsmaßnahme im Sinne des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes, | |||
| g) | rechtsstaatswidrige Entscheidung oder Maßnahme im Sinne des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes, | |||
| 5. | die Zahl der Anträge im Erhebungsmonat, aufgegliedert nach Empfängergruppen, | |||
| 6. | die Zahl der im Erhebungsmonat erledigten Anträge, aufgegliedert nach | |||
| a) | Leistungsempfängergruppen und | |||
| b) | der Art der Erledigung, aufgegliedert nach | |||
| aa) | Ablehnung, | |||
| bb) | Bewilligung, | |||
| cc) | Rücknahme des Antrags und | |||
| dd) | sonstige Erledigung, | |||
| 7. | die Zahl der Fälle im Erhebungsmonat mit | |||
| a) | Ausübung des Wahlrechts nach § 152 Absatz 1 oder | |||
| b) | Überführung nach § 152 Absatz 4. | |||
(2) In den von der Richtlinie 2004/80/EG erfassten Fällen werden zudem folgende Merkmale erhoben:
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze vom 22.12.2023
Änderungsübersicht
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2024 | Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze | 22.12.2023 |
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Querverweise
Auf § 127 SGB XIV verweisen folgende Vorschriften:
- Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung - (SGB XIV)
- Statistik und Bericht
- § 128 (Erhebungsmerkmale zu den Ausgaben und Einnahmen der Sozialen Entschädigung)